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SWI 9, September 1998, Seite 394

Rückzahlung des schweizerischen Freizügigkeitskapitals nach Wohnsitzverlegung

Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: Wird aus Anlaß einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt.

Diese Frage wäre nur dann zu bejahen, wenn darin ein nachträglicher Zufluß von bisher - infolge des Beitragsabzuges - vom Arbeitgeber vorenthaltenem Arbeitslohn zu sehen wäre. Aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts betrachtet, wie dies z. B. aus § 16 Abs. 1 lit. f EStG erkennbar wird, handelt es sich indessen beim Abzug von Sozialversicherungspflichtbeiträgen um eine Einnahmenverwendung, die zwar steuerlich abzugsfähig ist, gleichzeitig aber den vorangehenden steuerlichen Einnahmenzufluß voraussetzt. Auch die sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom , 89/14/0178, ergebende Betrachtung, daß als Werbungskosten abgesetzte Sozialversicherungsbeiträge im Falle ihrer Rückzahlung im Rahmen der Einkünfte aus nic...

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