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SWI 9, September 1998, Seite 396

Japanische Großinvestition in einer ostafrikanischen Fabrik über eine österreichische Holdinggesellschaft

Errichtet eine japanische Investorengruppe in Österreich eine Holdinggesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, einen 25%igen Anteil an einer ostafrikanischen Fabrik zu halten, die in der Rechtsform einer Société à Responsabilité Limitée, sonach in einer der österreichischen GmbH vergleichbaren Rechtsform, betrieben wird, dann sind keine Gründe erkennbar, für Gewinnausschüttungen die Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden gemäß § 10 Abs. 2 KStG zu versagen. Der Umstand, daß das ostafrikanische Projekt wegen seiner Bedeutung für die Volkswirtschaft dieses Landes für 50 Jahre, möglicherweise sogar für 100 Jahre, von der Besteuerung befreit wird, steht der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die erzielten Schachteldividenden nicht entgegen, da infolge der Produktionstätigkeit kein schädlicher Passiverwerb in Ostafrika vorliegt. (EAS 1286 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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