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Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode
In der internationalen Steuerpraxis ist zunehmend der Trend erkennbar, daß Staaten, die grundsätzlich die Freistellungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden, zumindest in bestimmten Fällen zur Anwendung der Anrechnungsmethode übergehen. Auch in Österreich werden im Rahmen des internationalen Sachachtelprivilegs nach § 10 Abs. 2 KStG ausländische Dividendeneinkünfte zwar grundsätzlich von der Besteuerung freigestellt. Nach § 10 Abs. 3 KStG kommt es jedoch in den dort beschriebenen Fällen zu einem Wechsel zur Anrechnungsmethode. Auch die international in steuerlicher Hinsicht als sehr liberal bekannten Niederlande rücken nun in bestimmten Fällen von der Anwendung der Befreiungsmethode für ausländische Dividendeneinkünfte ab. Rode (IStR 1998, 458 f.) stellt fest, daß dadurch der Einsatz ausländischer Finanzierungsgesellschaften, insbesondere in der Schweiz, bekämpft werden soll. Im Unterschied zu anderen Staaten beschreiten die Niederlande allerdings einen Mittelweg. Trotz des Übergangs zur Anrechnungsmethode in gewissen Fällen wird diese Anrechnung durch Begleitmaßnahmen abgefedert. So gewähren die Niederlande einen matching credit, es gibt keine per-country limitation, und Anrechnungsüberhänge könn...