Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Funktionsverlagerung nach Österreich im Rahmen internationaler Lizenzvergaben
Es liegt im Rahmen der von der österreichischen Rechtsordnung garantierten Gestaltungsfreiheit, daß auch ausländische Unternehmer, die ihre weltweite Geschäftstätigkeit unter Einschaltung von Steueroasengesellschaften abwickeln, bestimmte Funktionen in einer österreichischen Konzerngesellschaft ausüben, vorausgesetzt, daß die österreichische Konzerngesellschaft durch sachgerechte Anwendung der internationalen Verrechnungspreisgrundsätze einen funktionsgerechten Gewinnanteil zugewiesen erhält.
Ist es daher tatsächlich so, daß eine auf den Virgin Islands errichtete Gesellschaft Lizenzrechte hält, diese Lizenzrechte über eine auf Guernsey errichtete konzernzugehörige Gesellschaft administrativ verwertet werden und der österreichischen Gesellschaft die Aufgabe des Aufbaues von Public Relations, von Produktdemonstrationen und von Lizenzvertragsvermittlungen zufällt, und wird vorgesorgt, daß die österreichische Gesellschaft von ihren auftraggebenden ausländischen Konzerngesellschaften hiefür nach der Kostenaufschlagsmethode entlohnt wird, dann kann seitens der österreichischen Finanzverwaltung nicht verlangt werden, daß auch die Lizenzrechte in die österreichische Gesellschaft eingebracht...