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SWI 9, September 1998, Seite 447

Erbschaftssteuer und EG-Recht

Gerald Toifl

Ebenso wie die direkten Steuern ist die Erbschaftssteuer zwar nicht unmittelbar vom Harmonsierungsauftrag im EG-Vertrag erfaßt, muß aber an den Diskriminierungsverboten des EG-Vertrages gemessen werden. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetaucht, ob und inwieweit nationale Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages in Einklang stehen. Ebenso wie nach österreichischer Rechtslage (vgl. Fraberger, SWI 1998, 302 ff.) weist das deutsche Erbschaftssteuerrecht eine Reihe von Bestimmungen auf, bei denen zumindest der Verdacht naheliegend erscheint, daß sie verbotene Diskriminierungen im Sinne des Gemeinschaftsrechts darstellen könnten. Dautzenberg (EWS 1998, 86 ff.) untersucht die diesbezüglichen Vorschriften und kommt dabei zu dem Ergebnis, daß insbesondere die erbschaftssteuerliche Behandlung von ausländischem Grundbesitz und ausländischem Betriebsvermögen sowie die Versagung adäquater persönlicher Freibeträge bei beschränkt Steuerpflichtigen gegen EG-Recht verstoßen. Dautzenberg weist jedoch auch darauf hin, daß die Sachlage wegen des Vorbehaltes in Art. 73 d Abs. 1 EGV im Einzelfall noch eine...

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