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SWI 9, September 1998, Seite 397

Internationaler Metallhandel durch eine inländische Tochtergesellschaft einer Bahamas- Gesellschaft

Beabsichtigt eine ausländische Investorengruppe, über eine Bahamas-Gesellschaft und deren österreichische Tochtergesellschaft im europaweiten Metallhandel tätig zu werden, dann liegt es im Rahmen der von der Rechtsordnung nicht angetasteten Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, welche Funktionen in der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommen werden. Es ist daher durchaus denkbar, daß die österreichische Tochtergesellschaft bloß als Kommissionär mit dem physischen An- und Verkauf von Metallen mit Geschäftspartnern beauftragt wird, die von der Bahamas-Gesellschaft namhaft gemacht werden, und daß die österreichische Tochtergesellschaft den Betrieb eines inländischen Lagerhauses und die Bereitstellung der Logistik- und Transportdienstleistungen in bezug auf den Metalltransport übernimmt. Durch das bloße Namhaftmachen der von der österreichischen Gesellschaft in Europa zu kontaktierenden Geschäftspartner wird für die Bahamas-Gesellschaft jedenfalls keine inländische Betriebstätte begründet.

Fraglich erscheint indessen, ob eine Abgeltung der Leistungen der österreichischen Gesellschaft mit einem pauschalen Fixgewinn in Höhe von 1.000 US-$ pro durchgeführter Transaktion al...

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