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Übertragung einer Inlandsbeteiligung aus Holland nach Luxemburg
Gewinne, die eine in den Niederlanden ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung ihrer Anteile an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erzielt, dürfen gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Niederlande nur in den Niederlanden besteuert werden und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Als Veräußerung wird hiebei jeder Vorgang zu verstehen sein, auf Grund dessen die Beteiligung gegen Entgelt auf eine andere Person übertragen wird. Daher wird auch eine Übertragung der Beteiligung auf die luxemburgische Muttergesellschaft der niederländischen Kapitalgesellschaft (sonach auf die „Großmutter" der österreichischen GmbH) in Abgeltung der aus einer Gewinnausschüttung der niederländischen an die luxemburgischen Gesellschaft herrührenden Ansprüche als derartiger Veräußerungsvorgang zu werten sein. Ein nach der zitierten DBA-Bestimmung in Österreich steuerfreier Vorgang würde aber auch dann vorliegen, wenn die Beteiligung nach Liquidation der niederländischen Gesellschaft als Teil des Liquidationserlöses auf die luxemburgische Gesellschafterin der niederländischen Gesellschaft übergeht. (EAS 1170 v. )