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Gewinnausschüttung an eine holländische Sitzgesellschaft
Wurde die österreichische Kapitalertragsteuer, die von einer Gewinnausschüttung einer österreichischen Tochtergesellschaft an ihre holländische Muttergesellschaft einbehalten worden ist, seitens des österreichischen Finanzamtes auf der Grundlage von § 94 a EStG an die holländische Muttergesellschaft rückerstattet, obgleich es sich hiebei um eine Sitzgesellschaft (ohne eigene Betriebsräumlichkeiten und ohne eigene Mitarbeiter) handelt, wurde sonach in diesem Rückerstattungsverfahren seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Mißbrauchs- oder andere Umgehungsgestaltung vorgefunden, dann ist dies ein beachtliches Indiz dafür, daß diese Steuerentlastungsberechtigung auch bei den folgenden Gewinnausschüttungen vorliegen wird. Dennoch muß auch unter solchen Gegebenheiten angeraten werden, das in EAS 871 aufgezeigte Verfahren anzuwenden. (EAS 1180 v. )