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Wem gehören die gemeinnützigen Bauvereinigungen? | Österreichisches Wohnhandbuch 2026
Amann/Stickler/Pernsteiner (Hrsg)

Wem gehören die gemeinnützigen Bauvereinigungen? | Österreichisches Wohnhandbuch 2026

14. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5518-5

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Dokumentvorschau
Wem gehören die gemeinnützigen Bauvereinigungen? | Österreichisches Wohnhandbuch 2026 (14. Auflage)

S. 839. Die Verwendung des Eigenkapitals gemeinnütziger Bauvereinigungen

Gerlinde Gutheil-Knopp-Kirchwald

9.1. Definition und Bedeutung des Eigenkapitals gemeinnütziger Bauvereinigungen

Themenschwerpunkt des diesjährigen Wohnhandbuchs ist die Frage: Wem gehören die Gemeinnützigen? Im vorliegenden Artikel wird das Thema aufgegriffen und auf die Frage ausgeweitet, wem bzw welcher Funktion das erwirtschaftete Kapital der gemeinnützigen Bauvereinigungen „gehört“. Wie hat sich das Eigenkapital entwickelt, wie setzt es sich zusammen und wie wird es verwendet?

Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft in Österreich hat eine über 120-jährige Entwicklungsgeschichte. Gemeinnützige Bauvereinigungen haben mehr als eine Million Wohnungen errichtet, sie unterliegen dem WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) und folgen dem Prinzip der Vermögensbindung mit der Pflicht zur Reinvestition von Überschüssen. Eine hohe Maturität der Unternehmen, verbunden mit starker Investitionstätigkeit und gesetzlich beschränkter Gewinnausschüttung lässt erwarten, dass über die Jahrzehnte ein beträchtliches gemeinnütziges Eigenkapital aufgebaut wurde, welches zu einem hohen Anteil den (Buchwert des) Gebäudebestand(s) widerspiegelt.

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