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Wem gehören die gemeinnützigen Bauvereinigungen?
Amann/Stickler/Pernsteiner (Hrsg)

Wem gehören die gemeinnützigen Bauvereinigungen?

Österreichisches Wohnhandbuch 2026

14. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5518-5

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Wem gehören die gemeinnützigen Bauvereinigungen? (14. Auflage)

S. 798. Welche WGG-rechtlichen Unterschiede gibt es bei den drei Organisationsformen gemeinnütziger Bauvereinigungen? Eine essayistisch-juristische Betrachtung

8.1. Allgemeines

Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft in Österreich, mit ihren seit Jahren ungefähr gleichbleibend 180 Unternehmen bundesweit, stellt sich erst bei näherer Betrachtung als eine heterogene Branche dar. Einerseits vor allem aufgrund unterschiedlicher Unternehmensgrößen und Verwaltungsbestände, die im Extremfall um nahezu das Tausendfache voneinander abweichen, andererseits aufgrund des unterschiedlichen Unternehmensalters (mit bis zu beinahe 100 Jahren Differenz), ihrer nuancierten Unternehmensphilosophien (bspw mehr oder weniger in Richtung Mietwohnbau und/oder Organisation von Wohneigentum), ihres Standortes und Fokus auf mehr oder weniger städtische oder ländliche Strukturen, unterschiedlicher Eigentümerverhältnisse und nicht zuletzt unterschiedlicher unternehmensrechtlicher Organisationsformen.

Die gemeinsame „Klammer“, trotz aller unternehmensrechtlichen und faktischen Unterschiede, für alle drei gesetzlich (§ 1 Abs 1 WGG) möglichen Organisationsformen gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) - (a) Aktiengesellschaft, (b) GmbH oder ...

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