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GesRZ 4, August 2007, Seite 276

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft: Die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern ist bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie bei Einkommensteuersubjekten. Behandlung eines für die private Nutzung durch einen Gesellschafter bestimmten Gebäudes. Vermietung des Gebäudes zu einem unangemessen niedrigen Mietzins; verdeckte Ausschüttung – Ansatz fremdüblicher Mieteinnahmen. Bereich der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft – Begründungspflicht der Behörde.

§ 7 Abs 2 KStG 1988

§ 2 Abs 1 UStG 1994

Art 4 Abs 1 und 2 der 6. MwSt-RL 77/388/EWG

§ 93 Abs 3 lit a iVm § 288 Abs 1 lit d und § 289 BAO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Die Beschwerdeführerin geht davon aus, dass im Beschwerdefall die tatsächlich mit zu niedrigen Beträgen vereinbarten Mietzinse auf ein fremdübliches Ausmaß angehoben, die Einnahmen der Beschwerdeführerin somit entsprechend erhöht werden sollten, wendet sich aber gegen die dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegende Auffassung, wonach das Mietobjekt zum „Privatbereich“ der Beschwerdeführerin gehöre.

Durch § 7 Abs 2 KStG 1988 werden ua die einkomm...

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