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Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007
Am hat der Ministerrat dem GesRÄG 2007 zugestimmt. Durch das GesRÄG 2007 wird der gesellschaftsrechtliche Teil der EU-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften umgesetzt. Durch das Gesetz soll es Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union ermöglicht werden, miteinander zu fusionieren. Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs siehe im Detail den Beitrag von Kalss/Eckert in diesem Heft.