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GesRZ 4, August 2007, Seite 220

Fusionen: Kommission führt öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für Abhilfemaßnahmen durch

Die Kommission startete am eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien, durch die die Kommissionspolitik in Bezug auf „Abhilfemaßnahmen“ im Rahmen von Fusionskontrollverfahren präzisiert werden sollen. „Abhilfemaßnahmen“ sind Änderungen, die sich auf ein Fusionsvorhaben beziehen und von den an der Fusion beteiligten Parteien vorgeschlagen werden. Sie dienen der Beseitigung jener Risken für den Wettbewerb, die von der Kommission während der Fusionskontrolle festgestellt wurden. Beim neuen Entwurf der Mitteilung über Abhilfemaßnahmen handelt es sich um eine Überarbeitung der geltenden Leitlinien aus dem Jahr 2001 unter Berücksichtigung der umfassenden Studie der Kommission über die Umsetzung und Effizienz von Abhilfemaßnahmen, der jüngsten Urteile der beiden Europäischen Gerichte und der neuen, 2004 in Kraft getretenen Fusionskontrollverordnung. Die neue Mitteilung über Abhilfemaßnahmen wird noch im Jahr 2007 von der Kommission verabschiedet; dabei sollen auch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation Berücksichtigung finden.

Der Entwurf der Mitteilung ist im Internet abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/legislation/merge...

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