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GesRZ 4, August 2007, Seite 279

GmbH

GmbH: Ein Arzt als Geschäftsführer und mit 50 % beteiligter Gesellschafter einer GmbH ist in den Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert; Beurteilung der Überlassung von medizinisch-technischen Geräten durch den Arzt an die Gesellschaft.

§ 22 Z 1 lit b zweiter Teilstrich und Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Der Beschwerdeführer trägt vor, er sei Arzt und bekleide die Position des geschäftsführenden medizinischen Leiters in dem von der K. GmbH betriebenen Kurzentrum. Er werde auf Grund eines freien Dienstvertrages tätig und sei weisungsfrei. Es bestehe keine organisatorische Eingliederung, weil es vielmehr Aufgabe des Beschwerdeführers sei, die gesamte ärztliche Organisation nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten und laufend zu überwachen. Solcherart organisiere der Beschwerdeführer selbst den medizinischen Betrieb der Kuranstalt. Es gebe keine festen Arbeitszeiten. Er habe die vereinbarte Wochenarbeitszeit von 30 Stunden je nach Arbeitsanfall zu erbringen. Der Beschwerdeführer habe sich selbst um die Bereitstellung der gesamten ärztlichen Praxisauss...

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