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GesRZ 4, August 2007, Seite 219

Europäische Gemeinschaft: Richtlinie über Aktionärsrechte offiziell verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am die Richtlinie über Aktionärsrechte offiziell verabschiedet, nachdem sich der Ministerrat und das Europäische Parlament bereits im Februar 2007 in nur einer einzigen Lesung geeinigt hatten. Die Richtlinie führt bestimmte Mindestanforderungen ein; diese sollen insb gewährleisten, dass auch gebietsfremde Aktionäre einer börsenotierten AG rechtzeitig vor der Hauptversammlung Zugang zu den erforderlichen Informationen erhalten. Mit der Richtlinie wird es zB für ausländische Aktionäre einfacher, ihr Stimmrecht aus der Ferne auszuüben. Die Richtlinie schafft zudem Mindestanforderungen bezüglich des Frage-, Vorschlags- und Beschlussvorlagerechts. Abgeschafft werden die Beschränkungen hinsichtlich der Voraussetzungen für Stimmrechtsvertreter. Die Richtlinie nimmt ebenfalls Abstand von den hohen Anforderungen an die Ernennung von Stimmrechtsvertretern. Die Richtlinie enthält folgende Schlüsselbestimmungen:

  • Die Mitteilungsfrist für die meisten Hauptversammlungen beträgt 21 Tage. Diese Frist kann verringert werden, wenn die Aktionäre elektronisch abstimmen können und die Hauptversammlung der Fristverkürzung zustimmt.

  • Spätestens 21 Tage vor der Hau...

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