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ASoK 3, März 2026, Seite 94

Parteizugehörigkeit und Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung

Unterschiedliche Beweislastverteilung vor der B-GBK und im Dienstrechtsverfahren

Michaela Windisch-Graetz

Anlass für diesen Beitrag sind ein Erkenntnis des BVwG und ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die sich mit der Frage nach einer Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung auseinandersetzen. In beiden Fällen soll das maßgebliche Entscheidungskriterium für den nicht erfolgten beruflichen Aufstieg die (Nicht-)Zugehörigkeit zu einer politischen Partei gewesen sein. Auffallend ist die unterschiedliche Beweislastverteilung vor der B-GBK einerseits und im Dienstrechtsverfahren andererseits.

1. Zu den Sachverhalten

Im Verfahren vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) vom , II/259/25, erachtete sich der Antragsteller als aufgrund der Weltanschauung beim beruflichen Aufstieg diskriminiert. Der Antragsteller sieht den Grund für seine Nichtbeförderung in massiven politischen Interventionen aus dem Kabinett des Ministers, nachdem er selbst zeitnah zum Bewerbungsverfahren aus der ÖVP ausgetreten sei.

Im Verfahren vom , W 213 2277705-1/18E, vor dem BVwG erachtete sich ein Bewerber um die Funktion eines Botschafters in der Botschaft XY ebenfalls als aufgrund der Weltanschauung diskriminiert. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit für eine ehemalige Außenministerin würde er ...

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