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Zuschuss zur Entgeltfortzahlung nach § 53b ASVG auch für Heimarbeiter
1. Im Revisionsverfahren ist im Wesentlichen zu klären, ob einem Dienstgeber, der seinem unfallversicherten Heimarbeiter eine Entgeltfortzahlung leisten musste, ein Zuschuss nach § 53b ASVG iVm § 2 EFZ-DV-VO zusteht.
2. § 53b ASVG regelt den Anspruch von Dienstgebern, die für die bei ihnen beschäftigten (und unfallversicherten) Dienstnehmer Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften leisteten (Abs 1). Nach § 53b Abs 2 Z 1 ASVG gebühren die Zuschüsse nur jenen Dienstgebern, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen.
3. Der in § 53b ASVG verwendete Begriff des Dienstnehmers wird in dieser Norm nicht näher definiert. Das ASVG zählt in dessen § 4 Abs 1 jene Personen auf, die nach diesem Gesetz (grundsätzlich) vollversichert sind. Dazu gehören nach § 4 Abs 1 ASVG ua die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigten Dienstnehmer (Z 1) und auch die Heimarbeiter (Z 7). Nach § 4 Abs 2 ASVG ist Dienstnehmer iSd ASVG, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hierzu gehören auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätig...