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BPGG | Bundespflegegeldgesetz
Haslinger/Pichler (Hrsg)

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar | Bundespflegegeldgesetz samt Einstufungsverordnung und Kinder-Einstufungsverordnung

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4903-0

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Haslinger/Pichler (Hrsg) - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 21h Angehörigenbonus

Paul Haslinger

1

Die Einführung des Angehörigenbonus erfolgte mit BGBl I 2022/213. Die neue Bestimmung trat mit in Kraft. Die Gesetzesmaterialien (AB BR 11138 4 f) führen dazu aus (Anm und Hervorhebungen durch den Autor):

2

Neben dem neu geschaffenen Angehörigenbonus bei Selbst- oder Weiterversicherung (siehe § 21g) soll auch eine weitere Maßnahme zur Unterstützung für pflegende Angehörige geschaffen werden.

Mit der geplanten Maßnahme soll die Möglichkeit eines Angehörigenbonus im Jahr 2023 in Höhe von 750 € und in weiterer Folge ab 2024 jährlich (Anm: durch BGBl I 2024/109 auf monatlichen Betrag geändert; siehe Rz 5) in Höhe von 1.500 € unter folgenden Voraussetzungen geschaffen werden:

  • Ein naher Angehöriger,

  • der eine pflegebedürftige Person mit Pflegegeldstufe 4

  • im gemeinsamen Haushalt (Anm: aufgehoben durch BGBl I 2023/65; siehe Rz 3),

  • überwiegend seit mindestens einem Jahr pflegt und

  • die Einkommensgrenze nicht übersteigt, sowie

  • kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus nach § 21g dieses Gesetzes besteht.

Aus der Voraussetzung der überwiegenden Pflege ergibt sich, dass pro pflegebedürftige Person der Angehörigenbonus nur für eine pflegende Angehörige bzw einen pflegenden Angehörigen...

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