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BPGG | Bundespflegegeldgesetz
Haslinger/Pichler (Hrsg)

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar | Bundespflegegeldgesetz samt Einstufungsverordnung und Kinder-Einstufungsverordnung

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4903-0

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Haslinger/Pichler (Hrsg) - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 1 Zweck des Pflegegeldes

Susanne Pichler

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zweck
1- 8
II.
Abgrenzung zu therapeutischen Maßnahmen
9- 11
III.
Abgrenzung zur Krankenbehandlung und Hauskrankenpflege
12- 16
IV.
Pfändbarkeit, Verhältnis zu Unterhalt und Ausgleichszulage
17- 22
V.
Steuerliche Aspekte
23- 27
VI.
Kinder
28, 29

I. Zweck

1

Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abgelten und damit dazu beitragen, Pflegeleistungen „einkaufen“ zu können. Für pflegebedürftige Menschen wird dadurch die Wahlmöglichkeit zwischen Betreuung und Hilfe in häuslicher Pflege durch den Einkauf von persönlicher Assistenz und der stationären Pflege erweitert. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können, und es soll gewährleistet werden, dass sie ein weitgehend selbstbestimmtes, sozial integriertes Leben führen können. Menschen mit einer geistigen Behinderung, denen die Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Regel auf Grund der Behinderung nicht möglich sein wird, soll durch das Pflegegeld die Führung eines bedürfnisorientierten Lebens ermöglicht werden. Das Pflegegeld soll bedarfsorientiert sein (7-stufiges System) und es den Betroffenen ermöglichen, sich die erforderlich...

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