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BPGG | Bundespflegegeldgesetz
Haslinger/Pichler (Hrsg)

BPGG | Bundespflegegeldgesetz

Kommentar | Bundespflegegeldgesetz samt Einstufungsverordnung und Kinder-Einstufungsverordnung

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4903-0

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Haslinger/Pichler (Hrsg) - BPGG | Bundespflegegeldgesetz

§ 21b

Paul Haslinger

1

§ 21b wurde mit BGBl I 2007/34 eingefügt und trat mit in Kraft.

2

Mit dieser Bestimmung soll eine Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu gewähren.

3

Als Nachweis des Bestehens eines Betreuungsverhältnisses gemäß § 1 Abs 1 HBeG soll der diesem zu Grunde liegende entsprechende Betreuungsvertrag dienen.

4

Die näheren Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sollen in Form von Richtlinien des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz erlassen werden (RV 82 BlgNR 23. GP 3).

5

Die Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (aktuelle Fassung 2023) können unter www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html kostenlos abgerufen werden.

6

Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch (Richtlinien Punkt 4.1.8.).

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