BPGG | Bundespflegegeldgesetz
2. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 21g Angehörigenbonus bei Selbst- oder Weiterversicherung
1
Mit der Novelle BGBl I 2022/213 wurde ein Angehörigenbonus bei Selbst- oder Weiterversicherung in der PV eingeführt. Die Bestimmung ist mit in Kraft getreten. Die Gesetzesmaterialien (AB BR 11138 2 f) erläutern dazu Folgendes (Hervorhebungen durch den Autor):
2
Das aktuelle Regierungsprogramm nennt als eine Maßnahme zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen die Einführung eines Angehörigenbonus. Als eine Folge der Abschaffung des Pflegeregresses soll die Pflege daheim, die in der Regel durch Angehörige oder in Mischformen mit mobilen Diensten erfolgt, besonders unterstützt werden. Nach der Studie Angehörigenpflege in Österreich gibt es rund 800.000 pflegende Angehörige, die Personen mit Anspruch auf Pflegegeld daheim betreuen.
Pflegende Angehörige, die aufgrund ihrer Pflegetätigkeit die Erwerbstätigkeit aufgegeben bzw eingeschränkt haben, benötigen aufgrund der, mit der Pflegetätigkeit einhergehenden Belastungen, besondere Unterstützung. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde der Angehörigenbonus in der vorliegenden Form ohne Zusatzvoraussetzungen ausgestaltet.
Anspruchsberechtigt sollen Personen sein, die einen ...