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BFGjournal 10, Oktober 2025, Seite 385

„Sprechende“ Haushaltsgeräte sind Blindenhilfsmittel iSd agB

Entscheidung: ; Revision zugelassen.

Normen: §§ 34, 35 EStG.

Haushaltsgeräte mit einer Sprachausgabe-Funktion sind ungeachtet ihrer allgemeinen Verwendbarkeit „Blindenhilfsmittel“ iSd § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, wenn Personen ohne Einschränkung des Sehvermögens von derartigen Produkten in der Regel keinen Gebrauch machen.

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