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„Sprechende“ Haushaltsgeräte sind Blindenhilfsmittel iSd agB
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Haushaltsgeräte mit einer Sprachausgabe-Funktion sind ungeachtet ihrer allgemeinen Verwendbarkeit „Blindenhilfsmittel“ iSd § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, wenn Personen ohne Einschränkung des Sehvermögens von derartigen Produkten in der Regel keinen Gebrauch machen.