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BFGjournal 10, Oktober 2025, Seite 379

Vermittlung von Umsätzen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr

Patric Flament

Die S-AG mit Sitz in der Schweiz erbrachte an die Beschwerdeführerin (Bf) EDV-technische Leistungen im Bereich der Bargeldbehebung an Geldautomaten (ATM) und Unterstützungsleistungen bei der Ausgabe von Debitkarten und begehrte, diese Umsätze gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG 1994 als steuerfrei zu behandeln. Im Verfahren vor dem BFG beantragte die Bf die Aufteilung der Vorsteuerbeträge gemäß § 12 Abs 4 bis 6 UStG 1994.


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, Revision nicht zugelassen, außerordentliche Revision eingebracht; Revision mit , zurückgewiesen.
§§ 6 Abs 1 Z 8 lit e iVm 12 Abs 4 bis 6 und 19 Abs 1 UStG 1994

1. Der Fall

Die S-AG mit Sitz in der Schweiz erbrachte an die Bf, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich, im Rahmen von „Processing Services“ umfangreiche sonstige Leistungen. Diese Leistungen waren in einem Verarbeitungsvertrag aus dem Jahr 2012 und diversen Beilagen zu diesem Vertrag sowie mehreren Aktenvermerken geregelt.

Mit Schreiben vom legte die Bf offen, dass sie - entgegen der bisherigen Rechtsansicht - nunmehr die von der S-AG an sie erbrachten Leistungen rechtlich als Zahlungsverkehrsdienstleistungen beurteilt und diese gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG 1994 somit als unecht steuerbefreit beh...

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