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BFGjournal 10, Oktober 2025, Seite 382

UID als materiell-rechtliche Voraussetzung der ig Lieferung nach Quick Fixes

Entscheidung: RE/2100001/2025; beim EuG anhängig unter T-689/25.

Normen: Art 7 UStG 1994, § 12 UStG 1994.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wurden folgende Fragen zur Auslegung der MwSt-RL zur Vorabentscheidung vorgelegt: (Angabe unter Zitierung der österreichischen Vorschriften im UStG 1994):

1.

Ist die Bekanntgabe einer ausländischen UID eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung gem Art 7 UStG 1994 idF nach den Quick Fixes (Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103), sodass die Lieferung bei fehlender Bekanntgabe einer solchen UID steuerpflichtig ist?

2.

Wenn eine steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt: Besteht dafür ein Recht auf Vorsteuerabzug (§ 12 UStG 1994)?

3./4.

Wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist: Kann die Rechnung über die steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung berichtigt werden, wenn der Empfänger nachträglich eine bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vergebene und gültige ausländische UID bekannt gibt oder steht der Vorsteuerabzug des Empfängers einer Berichtigung entgegen? Wirkt eine solche Berichtigung auf den Zeitpunkt des Umsatzes zurück (ex-tunc Berichtigung) oder erst im Zeitpunkt der Berichtigung (ex-nunc Berichtigung)?

1. Anmerkungen

Mit den Q...

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