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BFGjournal 10, Oktober 2025, Seite 366

Unentgeltliche Einräumung eines Baurechts - kein Vorliegen von Missbrauch

Entscheidung: ; Revision zugelassen.

Normen: § 22 BAO.

Die Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts läuft dem Ziel oder Zweck des geltenden Steuerrechts nicht zuwider, weshalb kein Missbrauch iSd § 22 BAO vorliegt.

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