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BFGjournal 10, Oktober 2025, Seite 366
Unentgeltliche Einräumung eines Baurechts - kein Vorliegen von Missbrauch
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Normen: § 22 BAO.
Die Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts läuft dem Ziel oder Zweck des geltenden Steuerrechts nicht zuwider, weshalb kein Missbrauch iSd § 22 BAO vorliegt.