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BFGjournal 10, Oktober 2025, Seite 367

Hochrechnung der Einkünfte eines Schauspielers

Annika Streicher

Das BFG entschied zur Hochrechnung im Fall eines Schauspielers, der aus Engagements bei Theater, Film und Fernsehen der Lohnsteuer unterworfene Einkünfte erzielte und zwischen den Engagements immer wieder Arbeitslosengeld bezog. Fraglich war, welche seiner Einkünfte aus der schauspielerischen Tätigkeit in die Hochrechnung nach § 3 Abs 2 EStG 1988 einzubeziehen sind und welche nicht.

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (in der Folge „Bf“) war im Beschwerdejahr 2017 als Schauspieler für Theater, Film und Fernsehen tätig. Im Beschwerdejahr hatte er insgesamt acht Engagements und wirkte an einer Theaterproduktion und sieben Film-/Fernsehproduktionen mit, wobei er in den Film-/Fernsehproduktionen kleinere Rollen spielte. Insgesamt erzielte er aus den Engagements Einkünfte von etwa 16.000 Euro. Seine Arbeitgeber waren die jeweiligen Theater oder Filmproduktionsfirmen. Vertraglich hatte sich der Bf hinsichtlich seiner Mitwirkung an den Film-/Fernsehproduktionen neben dem Mimen seiner Rolle vor der Kamera auch zu Nebenleistungen verpflichtet. Diese Nebenleistungen umfassten etwa die Teilnahme an Kostüm- und Maskenproben, das Lernen des Drehbuches und Einstudie...

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