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Kein inländischer Wohnsitz bei mehrjähriger Entsendung im Ausland
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Normen: § 1 EStG und § 26 BAO.
Ist ein Steuerpflichtiger über mehr als drei Jahre durchgehend im Ausland beschäftigt und steht ihm im Entsendungszeitraum in der Elternwohnung lediglich eine Schlafmöglichkeit im Zimmer der Schwester zur Verfügung, so ist nicht vom Vorliegen eines Wohnsitzes iSd § 26 BAO auszugehen.