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Keine Erstattung von Sonderzahlungen bei Entgeltfortzahlung
• Keine Erstattung von Sonderzahlungen bei Entgeltfortzahlung (§ 8 EFZG)
, ARD 5140/12/2000
Das auf Grund des EFZG fortzuzahlende Entgelt beschränkt sich auf das laufende Entgelt, weshalb Sonderzahlungen kein erstattungsfähiges Entgelt darstellen. Dass nach OGH-Rechtsprechung bei langen (und daher nicht mehr entgeltfortzahlungspflichtigen) Krankenständen im Regelfall auch die Sonderzahlungen aliquot gekürzt werden können („gleiches Schicksal"), ändert daran nichts.