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Verfassungswidrigkeit der Beitragssatzdifferenzierung bei neuen Selbständigen
• Verfassungswidrigkeit der Beitragssatzdifferenzierung bei neuen Selbständigen (§ 27 Abs. 1 Z 3 GSVG)
G 7-9/00; SV aktuell 4/August 2000, 5
Die Differenzierung der Beitragssätze zwischen neuen Selbständigen und anderen Gewerbetreibenden widerspricht dem Gleichheitssatz. § 27 Abs. 1 Z 3 GSVG wird daher als verfassungswidrig aufgehoben (gilt seit ). Nach Ansicht des ARD-Betriebsdienstes (ARD 5142/25+26/2000) müssten dieselben verfassungsrechtlichen Bedenken auch für den in Zukunft steigenden Pensionsbeitragssatz für Wirtschaftstreuhänder und weitere Berufsgruppen (vgl. § 279 Abs. 3 GSVG) gelten. Da diese Berufsgruppen durch den sukzessive steigenden Pensionsbeitragssatz erst im Jahr 2005 schlechter gestellt wären als die übrigen GSVG-Versicherten, werden sich diese bis dahin aber nicht benachteiligt fühlen.