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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sanktionen für Meldepflichtverletzungen von Arbeitslosen
• Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sanktionen für Meldepflichtverletzungen von Arbeitslosen (§§ 25 Abs. 2, 50 Abs. 1, 72 AlVG)
, G 70/00, ARD 5150/16/2000
Die im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Sanktionen für das „Betreten" (Juristendeutsch für „Erwischen") eines Arbeitslosen bei einer dem AMS nicht angezeigten Tätigkeit erscheinen dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unsachlich, nicht ausreichend determiniert, gleichheitswidrig und letztlich dem rechtsstaatlichen Prinzip widersprechend, so dass der VwGH dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Prüfungsantrag vorgelegt hat. Der VfGH hat dazu inzwischen entschieden, dass der Anspruchsverlust für die letzten zwei Wochen vor dem Betreten verfassungskonform ist, nicht jedoch der Verlust für acht Wochen nach Beendigung dieser verschwiegenen Tätigkeit.