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Künstlersozialversicherungs-Beitragsförderungsgesetz (KSVB-G) - Entwurf
• Künstlersozialversicherungs-Beitragsförderungsgesetz (KSVB-G) – Entwurf
Ministerialentwurf ARD 5147/1/2000
Das Bundeskanzleramt hat einen Entwurf zum Künstlersozialversicherung-Beitragsförderungsgesetz zur Begutachtung ausgesandt. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass alle, die am bereits als bildende Künstler im GSVG pflichtversichert sind (Pensionsversicherung gem. § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG, Kranken- und Unfallversicherung nach ASVG), weiterhin als Künstler (im Sinne der Sozialversicherung) gelten.
Anmerkung:Da die Einstufung als Künstler ab voraussichtlich schwieriger werden wird, werden mögliche Betroffene (z. B. Architekten im Werkvertrag) in Betracht ziehen, vor die o. a. Pflichtversicherung für bildende Künstler zu begründen.