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ÖBA 4, April 2025, Seite 294

Zur Haftung des Prospektkontrollors

ÖBA 2025/3092 (OGH)

§ 11 KMG.

https://doi.org/10.47782/oeba202504029401

Die für eine Haftung notwendige Kausalität wird von der Rsp bejaht, wenn sich der Anleger im Vertrauen auf den ihm bekannten Prospekt zum Kauf entschließt, wenn also unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben des Prospekts, welcher unrichtig oder unvollständig kontrolliert wurde, tatsächlich zur Grundlage seiner schadensauslösenden Disposition gemacht wurden; maßgeblicher Zeitpunkt für diesen Ursachenzusammenhang ist der des Vertragsabschlusses in Ansehung der konkreten Anlageentscheidung.

Fehlen Feststellungen dazu, welchen Einfluss ein Prospekt auf die Beurteilung der Veranlagung sowie auf die Beratung und deren Inhalte hatte, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob sich der Geschädigte ...

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