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Zu den Pflichten des Zahlers beim Lastschriftverfahren
ÖBA 2025/3096 (OGH)
https://doi.org/10.47782/oeba202504030501
Der Schuldner ist bei einer Lastschriftvereinbarung verpflichtet, seinen Kontostand jederzeit so hoch zu halten, dass eine Einlösung der jeweils gegen ihn bestehenden Forderungen, die vom Lastschriftverfahren erfasst werden, möglich ist (1 Ob 204/17g). Ein mangels Deckung des Kontos erfolgloser Abbuchungsversuch kommt zivilrechtlich einer Nichtzahlung gleich.
Aus der Begründung:
[1] Der Kl schloss, beginnend mit , mit der Bekl einen Versicherungsvertrag, bestehend aus einem KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag und einem Kaskoversicherungsvertrag ab. Er begehrt aufgrund eines am eingetretenen Totalschadens am Fahrzeug V...