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Europäische Kommission veröffentlicht finale Verordnungen zum Meldewesen und zur Offenlegung gemäß CRR III
Am wurden von der Europäischen Kommission im Rahmen der Umsetzung der EBA Roadmap die folgenden finalen Verordnungen zum Meldewesen und zur Offenlegung veröffentlicht:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR III) auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute
Mit der gegenständlichen Durchführungsverordnung wird die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 aufgehoben, deren Inhalte übernommen und um die Neuerungen und Anpassungen durch die CRR III ergänzt. Die Durchführungsverordnung umfasst u.a. die notwendigen Anpassungen hinsichtlich des Output Floors, des Kreditrisikos einschließlich der Verluste aus Immobiliengeschäften (Immovable Property, IP), der Kreditbewertung (Credit Valuation Adjustment, CVA), des Marktrisikos und der Leverage Ratio.
Hierbei ist zu beachten, dass gemäß Übergangsbestimmungen Angaben mit vierteljährlichen Meldeintervallen und mit Stichtag sowie Angaben, die nach Art. 5 (Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf Einzelbasis - vierteljährliche Meldungen), den Art. 7 bis 10 (Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderunge...