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ÖBA 4, April 2025, Seite 303

Zur verbotenen Einlagenrückgewähr

ÖBA 2025/3095 (OGH)

§ 82 GmbHG.

https://doi.org/10.47782/oeba202504030301

Eine verbotene Einlagenrückgewähr (§§ 82 f GmbHG) liegt vor, wenn eine Besserstellung des Gesellschafters gegenüber anderen Vertragspartnern der GmbH aufgrund seiner Gesellschafterstellung erfolgt und diese zu Lasten der GmbH geht. Maßgebend ist insbesondere, ob das Geschäft einem Fremdvergleich standhält und auch so geschlossen worden wäre, wenn kein Gesellschafter daraus einen Vorteil zöge. Sollte die Kaufpreisschuld (hier für werthaltige Anteile an einer Tochtergesellschaft) von vornherein durch Aufrechnung mit einer nicht werthaltigen (Darlehens-) Forderung getilgt werden, so hält dies einem Fremdvergleich nicht stand.

Aus der Begründung:

[1] Der Bekl war der einzige Gesellsc...

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