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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 41a Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Umstieg von „Rot-Weiß-Rot - Karte“ (§ 41a Abs 1 und 7a)
2
A.
Umstieg für unselbständig Erwerbstätige (§ 41a Abs 1)
3-5
B.
Umstieg für Start-Up-Gründer (§ 41a Abs 7a)
6-8
III.
Umstieg von „Blaue Karte EU“ (§ 41a Abs 2)
9
IV.
Umstieg von „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ (§ 41a Abs 3)
10, 11
V.
Umstieg von „Niederlassungsbewilligung - Forscher“ (§ 41a Abs 4)
12
VI.
Umstieg von „Daueraufenthalt - EU“ (§ 41a Abs 5 f)
A.
Rückstufung (§ 41a Abs 5)
13
B.
Erlöschen oder Gegenstandslosigkeit (§ 41a Abs 6)
14
VII.
Umstieg von „Niederlassungsbewilligung“ (§ 41a Abs 7)
15, 16
VIII.
Umstieg für Vertriebene (§ 41a Abs 7b)
17, 18
IX.
Erteilung an „Putativösterreicher“ (§ 41a Abs 8)
19
X.
Umstieg für asylrechtlich Aufenthaltsberechtigte (§ 41a Abs 9)
20, 21
XI.
Erteilung an unbegleitete Minderjährige (§ 41a Abs 10)
22, 23

I. Allgemeines

1

Mit Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zweck „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ gem § 41a wird ein zeitlich befristetes Niederlassungs- und Aufenthaltsrec...

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