Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen mangelhafter Anlageberatung
Für den Lauf der Verjährungsfrist ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Anleger erkennt, dass sein Investment – entgegen den Zusicherungen – nicht risikolos ist, sondern die Gefahr eines Kapitalverlusts in sich birgt. Die Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzepts ist dem Anleger bekannt, sobald ihm die Bank mitteilt, dass sich der Wertzuwachs des Tilgungsträgers nicht so entwickeln wird, wie dies prognostiziert und den Berechnungen zugrunde gelegt wurde, sodass das Darlehen nicht ohne weitere zusätzliche Zahlungen des Anlegers (samt Realisierung von Sicherheiten) getilgt werden kann.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Klägerin ist freiberufliche Zahnärztin. Sie hatte keine Erfahrungen auf dem Finanzmarkt. Im Jahr 2001 wurde sie durch einen Artikel in der Zeitschrift „Gewinn“ auf die von der S GmbH (in der Folge S-Gruppe) – einer deutschen Kredit- und Versicherungsmaklerin mit Zweigniederlassung in Österreich – beworbene „Sicherheits-Kompakt-Pension“ aufmerksam. Über Initiative der Klägerin fanden Beratungsgespräche mit einem Mitarbeiter der S-Gruppe statt. Dieser erklärte der Klägerin ausführlich das System der „Sicherheits-Kompakt-Pension“, einer bankfina...