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Zur Trennung zwischen Titelverfahren und Vollstreckungsverfahren im Finanzmarktaufsichtsrecht
§ 22b FMABG; § 5 VVG; § 26a FMABG
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Vollstreckungsbescheid (Zwangsstrafe gem § 5 VVG iVm § 26a FMABG) können Einwände gegen den Titelbescheid (Auftrag der FMA zur Vorlage bestimmter Unterlagen gem § 22b FMABG) nicht (mehr) geltend gemacht werden.