Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 12, Dezember 2013, Seite 929

Zur gebührenrechtlichen Einordnung der Übertragung eines Bauzinses

TP 9 lit b Z 4 GerichtsgebührenG

Mit der „Übertragung einer Forderung“ in der Anmerkung 9 zu TP 9 Gerichtsgebührengesetz kann bei verständiger Würdigung mit Blick auf die dargestellten Zusammenhänge und auch in Anbetracht des deutlichen Hinweises auf die ausschließlich auf Pfandrechte anwendbare TP 9 lit b Z 4 GGG nur eine pfandrechtlich sichergestellte Forderung gemeint sein. Ein Bezug zur Übertragung eines Bauzinses ist nicht zu sehen.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, Universität Graz
Daten werden geladen...