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Keine Zahlungspflicht des Kreditkartenunternehmens bei Verstoß gegen die Abwicklungsregeln durch den Vertragshändler
Unterschreibt der Karteninhaber unter Vorlage seiner Kreditkarte einen Rechnungsbeleg, so erteilt er damit eine konkrete Anweisung, die aufgrund der antizipierten Annahme der Kreditkartengesellschaft zugleich eine abstrakte Zahlungspflicht der Kreditkartengesellschaft gegenüber dem Vertragsunternehmen entstehen lässt, dies jedoch nur, wenn Letzteres seine vertraglichen Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die klagende Partei betreibt ein Gastlokal, das beklagte Bankunternehmen ist im Kreditkartengeschäft tätig. Im Juni 2010 gelang es einem Gast der klagenden Partei, in betrügerischer Absicht mehrfach Konsumationen mittels Kreditkarte zu begleichen, ohne dass eine Kontodeckung bestand. Die daraufhin erfolgten Rückbuchungen der ursprünglichen Gutschriften auf dem Verrechnungskonto der klagenden Partei iHv € 25.660,13 sind Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die beklagte Partei begründete die Rückbuchungen damit, dass die klagende Partei einen Verstoß gegen die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten iSd Punktes 6 (IX) der auf das Vertragsverhältnis zur Anwendung gelangenden AGB zu verantworten habe und daher keine Zahlu...