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ÖBA 12, Dezember 2013, Seite 849

FMA bringt zahlreiche Verordnungen auf CRD IV/CRR-Stand

Die FMA veröffentlichte im Oktober 2013 eine Reihe von Verordnungsnovellen bzw neuen Verordnungen, in denen sie aufgrund europarechtlicher Grundlagen Verweisanpassungen durchführt, Meldeformate adaptiert und umgliedert, Definitionen näher erläutert und eine bereits vorgenommene Zuordnung der von anerkannten Ratingagenturen vergebenen Ratings zu (CRR-)Bonitätsklassen bestätigt. Eine neue Verordnung soll darüber hinaus die Kriterien der Wesentlichkeit nachgeordneter, zugeordneter oder teilnehmender Institute in Zusammenhang mit dem Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) definieren.

1. Verordnung der FMA, mit der die 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung geändert wird

Laut Verordnungsentwurf soll das Meldeformat für Meldungen von Derivaten, das bisher in der Derivate-Meldesystemverordnung 2011 (DMV 2011) geregelt war, in die gegenständliche 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung integriert werden. Dieses Meldeformat wird angepasst und darüber hinaus die DMV 2011 aufgehoben. Weiters werden Verweisanpassungen in Zusammenhang mit der Umsetzung europarechtlicher Grundlagen (insbesondere Richtlinie 2013/36/EU – CRD IV) in der gegenständlichen Verord...

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