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BaFin veröffentlicht erläuternde Aussage zur Solvabilitätsverordnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine weitere erläuternde Aussage zur Solvabilitätsverordnung (SolvV) veröffentlicht. Die Auslegung betrifft die anerkennungsfähigen Ratingagenturen gemäß deutscher Solvabilitätsverordnung.
Folgende Ratingagenturen sind nach §§ 52 und 53 deutscher SolvV für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannt:
Creditreform Rating AG
DBRS
Euler Hermes Rating GmbH
Fitch Ratings
Japan Credit Rating Agency Ltd (JCRA)
The McGraw-Hill Companies unter der Marke “Standard & Poor’s Ratings Services” (S&P)
Moody’s Investors Service