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BaFin und Bundesbank veröffentlichen Informationsblatt zum Tatbestand der Anlageberatung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank haben ein gemeinsames Informationsblatt zum Tatbestand der Anlageberatung verfasst. Das veröffentlichte Informationsblatt gibt Hinweise zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Anlageberatung. Ua wird beschrieben, welche Tätigkeit als persönliche Empfehlung im Zuge der Anlageberatung zu verstehen ist.
Um eine Anlageberatung iSd § 1 Abs 1a Satz 2 Nr 1a des deutschen Kreditwesengesetzes handelt es sich, wenn
eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht,
die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt,
die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und
die Empfehlung nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekanntgegeben wird.
Das von der BaFin und der Bundesbank veröffentlichte Informationsblatt gibt Hinweise zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Anlageberatung. So ist beispielsweise eine persönliche Empfehlung auf die persönlichen Umstände des Anlegers ausgerichtet. Dabei wird dem Anleger zu einer bestimmten ...