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ÖBA 7, Juli 2011, Seite 433

Baseler Komitee modifiziert Basel-III-Framework im Bereich Credit Value Adjustments (CVA)

Während unter Basel II potenzielle Marktwertverluste aus der Neubewertung von Kreditexposures (CVA-Risiko) nicht mit Kapital zu unterlegen sind, schließt Basel III nun diese Lücke mittels zusätzlicher Kapitalvorschriften. Im Zuge der Finanzkrise waren ungefähr zwei Drittel aller Verluste auf solche Bewertungsänderungen zurückzuführen.

Das Basel-III-Framework aus Dezember 2010 wurde in Hinblick auf die neuen CVA Regeln – Stichwort: Einführung eines Standardansatzes neben fortgeschrittenen Methoden – im ersten Quartal 2011 einer Auswirkungsanalyse unterzogen. In der nun veröffentlichten Juni-Version des Basel III Frameworks sind die Ergebnisse dieser Analyse berücksichtigt.

Im Rahmen der Auswirkungsanalyse hat sich gezeigt, dass die im Framework vom Dezember 2010 festgesetzten Kapitalvorschriften insbesondere für Kreditnehmer mit einem Rating von CCC übermäßig streng ausfallen. Dies gilt vor allem für Exposures mit langen Laufzeiten. Daher wurden die Kapitalvorschriften für Kontrahenten mit geringer Bonität gelockert und die Gewichtung für CCC-Vertragsparteien von 18% auf 10% reduziert. Alle weiteren Kapitalvorschriften inklusive Gewichtungen bleiben im Vergleich zur Veröffentlichung i...

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