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ÖBA 7, Juli 2011, Seite 433

Europäisches Parlament beschließt Standpunkt zu Einlagensicherung

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmten in der Sitzung am über ihren gemeinsamen Standpunkt zur Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie ab. Grundlage ist der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) aus Juli 2010.

In Einklang mit dem Vorschlag der Kommission stimmte das Europäische Parlament für die Beibehaltung der aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise erhöhten Deckungssumme von EUR 100.000. Darüber hinaus wird aus dem Richtlinienvorschlag der Kommission auch die ex-ante-Finanzierung der Einlagerungssicherungssysteme sowie die risikogewichtete Bemessung der Beitragszahlungen der Banken im Sinne des „polluter pays“ Prinzips übernommen. Abweichungen zum Kommissionsvorschlag ergeben sich bei folgenden Themenstellungen:

Erweiterter Spielraum der Mitgliedstaaten bei präventiven Maßnahmen,

Verlängerung der Übergangsfrist bis zum Erreichen der benötigten Mindestkapitalisierung in Höhe von 1,5% der gesicherten Einlagen von 10 auf 15 Jahre,

Verkürzung der Auszahlungsfrist von 7 auf 5 Arbeitstage.

Das Europäische Parlament plant in den nächsten Monaten Verhandlungen mit Vertretern der Mitg...

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