zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2015, Seite 589

VwGH entscheidet erstmals zu liechtensteinischen Stiftungen

Schlussfolgerungen für die laufende Verfahren und die Auslegung des Steuerabkommens mit Liechtenstein

Friedrich Fraberger und Michael Petritz

Im Erkenntnis vom , 2011/13/0003, hat der VwGH erstmals zur steuerlichen Einordnung von liechtensteinischen Stiftungen in das österreichische Steuerrecht – einem der meistdiskutierten Themen im einschlägigen Fachschrifttum der letzten Jahre – Stellung genommen.

1. Sachverhalt

Gegenständlich war die Einstufung einer bereits 1963 (!) errichteten (Kapitalvermögen verwaltenden) Familienstiftung, bei der ein Mandatsvertrag zwischen Stifter und Stiftungsrat abgeschlossen worden war. Dieser Mandatsvertrag sah vor, dass der Stiftungsrat nur dann selbständig handeln könne, solange der Stifter keine Weisungen erteilt (sogenannter „weicher Mandatsvertrag“). Solche Weisungen wurden allerdings sachverhaltsmäßig nicht erteilt und auch von der Behörde nicht behauptet. Vielmehr war wesentlich, ob die durch den Mandatsvertrag eingeräumte Weisungsmöglichkeit bereits zu einer Zurechnung der Einkünfte an den Stifter führen sollte.

2. Entscheidung des VwGH

Der VwGH beschäftigte sich nur mit der Frage, ob die Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung oder dem österreichischen Steuerpflichtigen zuzurechnen seien. Auf die Frage, ob die konkrete liechtensteinische Stiftung mit einer österreichischen Stiftung ...

Daten werden geladen...