Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr ist finanziell auszugleichen
Die Neuregelung des Vorrückungsstichtags (bei gleichzeitiger Verlängerung des Vorrückungszeitraums) im Bundesbahngesetz ist weiterhin altersdiskriminierend. Solange kein System zur Beseitigung der Diskriminierung eingeführt wurde, bleibt das bisherige (alte) Bezugssystem bestehen, wobei der Vorrückungsstichtag unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten auch vor dem 18. Lebensjahr neu zu berechnen ist ( 8 ObA 11/15y).