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Fusions-RL: Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven bei Einbringung von Unternehmensanteilen zulässig, sofern keine Rücklagenbildung durch die einbringende Gesellschaft erfolgt
Die Art 2, 4 und 9 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sind dahin auszulegen, dass sie es in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens nicht verbieten, dass bei einer Einbringung von Unternehmensteilen bei der einbringenden Gesellschaft der Wertzuwachs aufgrund der Einbringung besteuert wird, sofern die einbringende Gesellschaft keine Rücklage in Höhe des Mehrwerts aufgrund der Einbringung in ihre Bilanz aufnimmt.
( 3D I Srl, Rs C-207/11)