Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jusstudium als Umschulungsmaßnahme eines Profisportlers
Der 1982 geborene Beschwerdeführer begann 2001 ein Jusstudium, war seit 2004 als Profihandballer berufstätig und setzte daneben, soweit es die zum Teil auch im Ausland ausgeübte Berufstätigkeit zuließ, das Jusstudium fort. Strittig sind die von ihm als Kosten einer umfassenden Umschulungsmaßnahme geltend gemachten Kosten des Jusstudiums in den Jahren 2005 bis 2008.
Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG in der auch für den Streitzeitraum schon maßgeblichen geltenden Fassung ua „Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen“. Wenn das Studium bei Aufnahme der völlig andersartigen Berufstätigkeit nicht abgebrochen, sondern im Hinblick auf die Unmöglichkeit, diese Berufstätigkeit bis zur Erreichung des Pensionsalters auszuüben, unter Schwierigkeiten fortgesetzt wurde, dann führt eine auf den Streitzeitraum bezogene Betrachtung gerade unter Blickwinkel der „bisherigen Tätigkeit“ zum Ergebnis, dass es im Sinne des Gesetzes zur Ausübung eines „anderen Berufes“ qualifizieren soll. Das Gesetz begnügt sich nicht damit, dass das Studium die Ausübung eines anderen als des bisherigen Berufs ermöglicht. Es verlangt, dass die Maßnahmen „au...