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SWK 12, 20. April 2015, Seite 588

Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien hält vor dem VfGH

Aufgrund der Vorgaben des Glücksspielgesetzes des Bundes sind Glücksspielautomaten, für die einst eine landesrechtliche Bewilligung erteilt wurde, seit verboten. Automatenbetreiber sehen darin eine Verletzung der Erwerbsfreiheit, des Eigentumsrechts sowie eine Verletzung des Vertrauensschutzes. Der VfGH hat entschieden, dass diese Bedenken unbegründet sind. Die Anträge wurden abgewiesen. Die entsprechenden Bestimmungen im Glücksspielgesetz sind nicht verfassungswidrig. Im Kern ist die vom Gesetzgeber gewählte Vorgangsweise im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt. Angesichts der mehr als vierjährigen Übergangsfrist für das Auslaufen der Bewilligungen liegt auch keine Verletzung des Vertrauensschutzes vor ( G 205/2014).

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